Wieso? Weil Politiker stets Themen benötigen, die Alle berühren und davon ablenken, dass sie eigenlich als Volksvertreter überflüssig sind.Also drauf auf Hundehalter und Versicherungensvermittler.
Prüfen Sie selbst, ob unter den nachfolgend beschrieben Umständen die Zunft der unabhängigen Finanzberater überhaupt noch existieren kann.
Eins vorweg. Bleibt es so, müssen unserer Bürger mit den Vertriebskanonen vorlieb nehmen, wenn es ums liebe Geld geht.
1. 30 Jahre Haftung für alle Kapitalanlage bei freien Vermittlern.
2. Jeder Schadenersatzprozeß mit einer Streitsumme in Höhe der Kapitaleinlage der GmbH ist Insolvenzgrund.
3. Durchgriffshaftung Vermittler, Führungskräfte, Schulungsleiter, Vertriebsunternehmen. Auf jedem Fall werden geldgeile Anwälte gegen jeden möglichen Beteiligten klagen, denn jede Klage ist einzeln abrechenbar.
4. Der Autoverkäufer hat eine Werkstatt, um nachträglich festgestellte Mängel zu beseitigen, der Finanzdienstleister steht mit dem Produkt allein im Regen.
5. Fast jede Klage führt zu einer Verurteilung des Vertriebsunternehmens, denn das Ziel der Richter ist karrierebedingt der Verbraucherschutz. Rechtsgrundsatz: Es ist der Schwächere zu schützen. Also der arme unwissende Anleger gegen den bösen Finanzhai.
6. Nach erstem Haftpflichtschaden Kündigung durch Versicherer, wechsel vermutlich wegen Vorschaden unmöglich.
7. Streit um Berechtigung von Rechtsberatung bei Finanzdienstleistungsprodukten z.b. in der BAV. Also wird in Zukunftr das Beratungsgeschäft von der Anwaltsschwemmer übernommen.
8. Beratungsprotokolle sind die Angriffspunkte für spätere Prozesse und stellen keine Enthaftungsgrundlage dar. Schrift ist Gift. Übrigens auch für den Kunden. Deshalb haten die Verbraucherzentralen-nachdem sie die Protokolle durchgesetzt haben-davon ab, dass sie von den Anlegern unterschrieben werden.
9. Zulassungskriterien für einen freien Berater im Verhältnis zum Angestellten oder Ausschließlichkeitsvertreter führen bei Verschlechterung der persönlichen Situation, begangener grober Ordnungswidrigkeiten, Straftaten z.B. Verkehrsunfall zum Berufsverbot.
10. Berufsverbot und Insolvenz hat die sofortige Kündigung durch die Versicherungs- und Kapitalanlagevertragspartner zur Folge. Zeitgleich werden die Provisionszahlungen eingestellt.
11. Sinkende Einnahmen, ratierliche Ausschüttungen stehen steigende Kosten für Nachweispflicht, Zulassungsprüfung z.B. § 34c GwO, Versicherungen, Rechtsstreitigkeiten.
12. Im Wiederspruch zu den angeblichen Verbraucherschutzbemühungen steht die Tendenz, dass alle Finanzprodukte Online, in Autohäusern, bald auch in Auslagen von Märkten, Reisebüros vertrieben werden dürfen. Der Makler wird somit zunehmend als kostenlose Informationsquelle mit anschließendem Erwerb über externe Anbieter missbraucht.
Der Wechsel in die Honorarberatung wird durch Verordnungen und historisch bedingt mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung erheblich erschwert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen