Dienstag, 28. Juni 2011

Mit diesen Problemen muß der Freie und unabhängige Finanzberater leben

Der Politiker suhlen sich im Thema Verbraucherschutz. Auf Korns nehmen sie aber nur die unabhängigen Makler. Um die Strukturvertriebe der und Beratungsinstanzen der Großbanken und Versicherungskonzerne machen sie einen hohen Bogen. Dort lauert Ärger. Die Kleinen zu schlachten, bringt schließlich auch Öffentlichkeitswirksamkeit.
Wieso? Weil Politiker stets Themen benötigen, die Alle berühren und davon ablenken, dass sie eigenlich als Volksvertreter überflüssig sind.Also drauf auf Hundehalter und Versicherungensvermittler.

Prüfen Sie selbst, ob unter den nachfolgend beschrieben Umständen die Zunft der unabhängigen Finanzberater überhaupt noch existieren kann.
Eins vorweg. Bleibt es so, müssen unserer Bürger mit den Vertriebskanonen vorlieb nehmen, wenn es ums liebe Geld geht.

1.      30 Jahre Haftung für alle Kapitalanlage bei freien Vermittlern.

2.      Jeder Schadenersatzprozeß mit einer Streitsumme in Höhe der Kapitaleinlage der GmbH ist Insolvenzgrund.

3.      Durchgriffshaftung Vermittler, Führungskräfte, Schulungsleiter, Vertriebsunternehmen. Auf jedem Fall werden geldgeile Anwälte gegen jeden möglichen Beteiligten klagen, denn jede Klage ist einzeln abrechenbar.

4.      Der Autoverkäufer hat eine Werkstatt, um nachträglich festgestellte Mängel zu beseitigen, der Finanzdienstleister steht mit dem Produkt allein im Regen.

5.      Fast jede Klage führt zu einer Verurteilung des Vertriebsunternehmens, denn das Ziel der Richter ist karrierebedingt der Verbraucherschutz. Rechtsgrundsatz: Es ist der Schwächere zu schützen. Also der arme unwissende Anleger gegen den bösen Finanzhai.

6.      Nach erstem Haftpflichtschaden Kündigung durch Versicherer, wechsel vermutlich wegen Vorschaden unmöglich.

7.      Streit um Berechtigung von Rechtsberatung bei Finanzdienstleistungsprodukten z.b. in der BAV. Also wird in Zukunftr das Beratungsgeschäft von der Anwaltsschwemmer übernommen.

8.      Beratungsprotokolle sind die Angriffspunkte für spätere Prozesse und stellen keine Enthaftungsgrundlage dar. Schrift ist Gift. Übrigens auch für den Kunden. Deshalb haten die Verbraucherzentralen-nachdem sie die Protokolle durchgesetzt haben-davon ab, dass sie von den Anlegern unterschrieben werden. 

9.      Zulassungskriterien für einen freien Berater im Verhältnis zum Angestellten oder Ausschließlichkeitsvertreter führen bei Verschlechterung der persönlichen Situation, begangener grober Ordnungswidrigkeiten, Straftaten z.B. Verkehrsunfall zum Berufsverbot.

10.   Berufsverbot und Insolvenz hat die sofortige Kündigung  durch die Versicherungs- und Kapitalanlagevertragspartner zur Folge. Zeitgleich werden die Provisionszahlungen eingestellt.

11.   Sinkende Einnahmen, ratierliche Ausschüttungen stehen steigende Kosten für Nachweispflicht, Zulassungsprüfung z.B. § 34c GwO, Versicherungen, Rechtsstreitigkeiten.

12.   Im Wiederspruch zu den angeblichen Verbraucherschutzbemühungen steht die Tendenz, dass alle Finanzprodukte Online, in Autohäusern, bald auch in Auslagen von Märkten, Reisebüros vertrieben werden dürfen. Der Makler wird somit zunehmend als kostenlose Informationsquelle mit anschließendem Erwerb über externe Anbieter missbraucht.
Der Wechsel in die Honorarberatung wird durch Verordnungen und historisch bedingt mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung erheblich erschwert.

Honorarberatung Online

Guter Rat beugt vor Guter Rat beugt vor

Es ist für deutsche Verbraucher ein langer Weg von der provisionsgetrieben Vertriebsbetreuung zur honorargestützten Beratung. Es ist leichter die teure Kröte Provision zu schlucken, als sich mit seinem Berater um dessen angemessene Entlohnung zu verhandeln.
Unabhängigkeit in der Beratung, erhebliche Ersparnisse, Sicherheit in der Entscheidungsfindung sind der Lohn für den Schritt zur Honorarberatung. Das Ihr Anwaalt von Ihrem Gegner und der Steuerberater vom Finanzamt bezahlt wird, würde doch auch Keine akzeptieren. Wieso nimmt man dann in  der Finanzdienstleistung hin, dass der Berater von der Bank und  ioder dem Versicherer bezahlt wird?
Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing.........

Unser Ansatz für Aufgeklärte und Anspruchsvolle:
  • vertriebskostenfreie Produktvermittlung
  • FP- Versicherungsanalyse Privatverträge
  • FP- Versicherungsanalyse Geschäftsversicherung
  • FP- Analyse Betriebliche Altersvorsorge
  • Langzeitkontenberatung
  • FP- Insolvenzvorsorge
  • FP- Ganzheitliche Finanzplanung
  • FP- Immobilienbewertung
  • FP- Firmen- und Praxisbewertungen
  • FP- Immobilienfinanzierungs- und Tilgungsplanung
  • FP - Gewerbefinanzierungs- und Tilgungsplanung
  • FP- Unternehmensberatung
  • FP- Firmen- oder Praxisnachfolgeplanung
  • FP- Erbschafts- und Schenkungsplanung
  • FP- Stiftung
  • FP- Eheverträge
  • FP- Pensions-Check
  • FP- Scheidungsmanagement
  • KFI- VIP-Service
  • Kapitalanlage- und Versicherungsbuchführung
  • Leistungen unserer Alltagsökonomie
  • FP- Vorsorge-Check
  • Förderrenten-Check/ Förderschichten-Analyse

Finanzplanung Rente.pdf
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Finanzplanung Vermögen.pdf
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Risiken rund um Finanzdienstleistungsprodukte

Einblicke und Einsichten aus 20 Jahren Finanzdienstleistungspraxis
Der beste Verbraucherschutz ist gar kein Verbraucherschutz Verbraucherschutz ist ein modernes, stets gut aufgenommenes politisches Anliegen unserer Volksvertreter, bestens geeignet, um die eigene Daseinsberechtigung dokumentieren zu können.
Der gelebte Verbraucherschutz bewegt sich leider oft auf einem Niveau von Sparbuchfetischisten und der Grundschule.

Urteile, die dem Anleger bescheinigen, dass er noch nicht einmal die ihm übergebenen Prospekte studieren braucht und dass der Anlageberater 30 Jahre für seine Anlageberatung gerade stehen muss, wiegen ihn in eine falsche Sicherheit. Desgleichen die medienwirksame Unterstützung der auf Verbraucherschutz orientierten Presse.
In der Folge lehnt sich der Anleger zurück, denn ihm wird das Gefühl vermittelt, dass er schon irgendwo Recht bekommen wird, wenn etwas mit seiner Investitionsentscheidung schief geht.
Also wird nach dem Motto: "Das kann doch nicht wahr sein!", geklagt. Im Ergebnis hat der Anleger sein eigenes Anlageunternehmen, seine Mitinvestoren, sich selbst und zeitgleich seine Berater in den Ruin geklagt.
Die selbsternannten Verbraucherschutzanwälte sind in jedem der Fälle die lachenden Dritten.
Wenn der Anleger ohne den vermeintlichen doppelten Boden Entscheidungen treffen muss, wird er vielleicht geneigt sein, sich intensiv auf die eigene Anlageentscheidung vorzubereiten und somit beim Sparen, vom Hoffen zum Wissen übergehen.
Die Konsequenz des aufgeklärten Investors: Fernhalten von Anlageinstrumenten, die im Fadenkreuz der Verbraucherschutz-Ritter stehen.


Die Banken und das Finanzsystem - gestern, heute und morgen
Von 1801 bis 1809 war
Thomas Jefferson der dritte Präsident der USA und kam im Rahmen seiner präsidialen Pflichten offensichtlich zu einer vernichtenden Beurteilung des Bankensektors mit folgenden Worten:Banken sind gefährlicher, als stehende Armeen.

Heute, 200 Jahre
später, kommen wir leider wieder zur gleichen Erkenntnis. Wir können heute kein
Vertrauen mehr in die meisten Regierungen und Nationalbanken haben, weil
Erstere keine Haushaltpolitik mit einer mäßigen Verschuldung realisieren und
Letztere ebenso wenig auf eine maßvolle Geldmengenentwicklung achten.
Gesunde Finanzgrundsätze werden missachtet. Wir steuern mit voller Kraft in ein
globales Finanzdesaster. Vorläufig gelingt es immer wieder, dieses Desaster
wenigstens noch ein bisschen hinauszuschieben.

Wilhelm Busch
beschrieb diese Situation mit der ihm eigenen Brillanz: Doch wehe wehe, wenn ich auf das Ende sehe.

Die vorgängige Beurteilung ist lediglich eine nüchterne Situationsanalyse, keinesfalls eine
negative Lebenseinstellung. Genießen wir doch jeden Tag, der uns Gesundheit und
angenehme Lebensbedingungen beschert. Trotzdem könnte es ja nicht schaden, wenigstens im Vermögensbereich einige Vorkehrungen zu treffen,damit wenigstens unser Vermögen vor Kaufkraftverlust möglichst bewahrt wird. Dazu muss man sich eben vom Geld trennen, bevor es nichts mehr wert ist und dieses in geeignete Sachwerte verschieben.


Kapital-Leben-und Rentenversicherungen
Diese Anlegeformen haben unserer Beobachtung nach zwei Aufgaben zu erfüllen:
1. Dem Staat bei der Entsorgung der Staatsschulden auf den Sparer zu helfen, indem die Gesellschaften zu einer Pflichteinlage von ca. 70% in Schuldverschreibungen des Bundes genötigt werden und sich der dort ausgereichte Zins stets unter der aktuellen Teuerungsrate bewegt.
2. Den Konzernen die Profite zu sichern, denn als Dankeschön für die Staatsentschuldung, dürfen Versicherungskonzerne die restlichen Einlagen nach gesetzlich zulässigen Bilanzgrundsätzen anlegen und die daraus resultierenden Erträge zum Buchwert in das Betriebsergebnis einstellen. Somit ist es dem Gutdünken des Vorstandes überlassen, was der Anleger an Erträgen zu erwarten hat. Die Verbraucherschützer haben sich höchstrichterlich die Erlaubnis geben lassen, diese Anlageform als legalen Betrug zu bezeichnen.

Unternehmensbeteiligungen und Venture-Kapital
Diese Anlagen sind nur für außerordentlich aufgeklärte und kleine Investorengruppen geeignet. Selbsternannte Anlegerschutzgemeinschaften, Verbrauchschutzanwälte, Verbraucherzentralen motivieren regelmäßig Kleinanleger gegen die eigenen Unternehmungen zu prozessieren. Die rechtliche Würdigung durch die Gerichte werden vom Verbraucherschutzgedanken und oft auf dem Niveau von Sparbuchfetischisten getragen. In deren Folge geraten die Unternehmen in Liquiditätsengpässe,werden öffentlich von den Medien platt gemacht und müssen somit zwangsläufig den Insolvenzantrag stellen. Klagende Investoren bleiben auf den Prozeßkosten sitzen und werden zusätzlich noch gemeinsam mit ihren Mitgesellschaftern vom eigenen Finanzamt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht zur Kasse gebeten.
Aus diesem Grund sind überschaubare Investorenteams mit entsprechender
Risikobereitschaft angeraten.
Zwischenzeitlich gibt es seitens der Finanzministerien keinerlei Rechtssicherheit in der
steuerlichen Behandlung der Beteiligungen. Die Staatsbediensteten sind zu dem Schluß
gekommen, dass zum Zwecke der Einnahmeoptimierung jedes Mittel Recht ist.
Dabei werden regelmäßig Urteile der Finanzgerichte mittels Nichtanwendungserlasses ausgehebelt. In der Konsequenz ist der Investor gut beraten, sich in seiner Entscheidung nicht von Steuervorteilen leiten zu lassen.Die Mittelverwendung in den Anlageunterunternehmen stellt ein weiteres, jedoch geringeres Risiko dar. Die Platzierung von Kleinanlegerkapital ist teuer. Sowohl der Vertrieb, als auch die Verwaltung verschlingen bis zu 35% der Einlagen. Dieser Aderlass ist regelmäßig erst nach einer Anlagezeit von 25 Jahren wieder aufzuholen.

Investmentfonds
Es ist eine bittere Wahrheit, nicht einmal 30% der Fondsmanager sind in der Lage, den jeweiligen Index zu überbieten. Liegen sie im Ertrag genau auf dem Index, erzielt der Anlager nach Abzug der Kosten, im Verhältnis zu einer passiven Investition, einen Verlust bis zu 8%.
Vor dem letzten großen Aktiencrash wurden teilweise Buchhalter zum Fondsmanager geschlagen. Diesen Leuten blieb nichts anders übgrig, als den Berufskollegen nachzuäffen. Die Folge: Sie kamen bei der Anlageentscheidung stets zu spät.
Anlageerfolge werden von Menschen erzielt, also macht es Sinn, diese Perlen des Marktes zu suchen, zu beobachten und mit den Investitionen zu folgen.

VermögensverwalterPraktisch sehr sinnvoll. Die große Frage ist: Bei wem und wo? Selbst bestellte Vermögensverwalter auf dem Dorf, können selbst bei modernster Interneteinbindung ebenfalls nur hinterher rennen. Die Informationsgewinnung hat viele Gesichter. Oft kann man auf dem Golfplatz mehr erfahren, als aus der Fachliteratur.
Ein weiterer Aspekt sind kriminellen Gefahren der Veruntreuung, da der Verwalter in der Regel einen direkten Zugriff auf die Einlagegelder hat.
Die Kosten der Verwaltung und die Erträgeerwartungen setzen eine grundliche Prüfung der Partner voraus. Auch in diesem Fall sollte man mehrere Partner wählen, um nicht auf eine Karte zu setzen.

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Von den lieben Verwandten, Bekannten und Kumpels?
Von frisch besohlten und hoch motivierten Vertriebsmitarbeitern?
Von unbekümmerten Sunnyboys?
Fast ausnahmslos alle arbeiten nach den tollen Grundsätzen des Verkäufermarktes:
"AUA" Anhauen-umhauen-abhauen oder "Einer verkauft immer, es ist die Frage ob ich es bin".

Unser Haus ist schon 1993 aus diesem Vertriebsgeschehen ausgestiegen und kämpft seit dieser Zeit gegen die Windmühlenräder an. Unseren Mandanten geht es jedenfalls besser. Ob das stimmt, können nur Sie prüfen oder Sie fragen bei unseren Referenzen an.  www.family-office-online.de

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Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung und Ethikgrundsätze
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GOV nähere Erläuterung des Verbandes DEFP
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Der feine Unterschied, wir sind § 93 HGB Makler
Wir vertreten Sie, per gesetzlicher Selbstverpflichtung, wie uns selbst.
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Ein erster Überblick
Der entscheidende Unterschied Family Of[...]
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Einblicke und Einsichten aus 20 Jahren Finanzdienstleistungspraxis
Der beste Verbraucherschutz ist gar kein Verbraucherschutz Verbraucherschutz ist ein modernes, stets gut aufgenommenes politisches Anliegen unserer Volksvertreter, bestens geeignet, um die eigene Daseinsberechtigung dokumentieren zu können.
Der gelebte Verbraucherschutz bewegt sich leider oft auf einem Niveau von Sparbuchfetischisten und der Grundschule.

Urteile, die dem Anleger bescheinigen, dass er noch nicht einmal die ihm übergebenen Prospekte studieren braucht und dass der Anlageberater 30 Jahre für seine Anlageberatung gerade stehen muss, wiegen ihn in eine falsche Sicherheit. Desgleichen die medienwirksame Unterstützung der auf Verbraucherschutz orientierten Presse.
In der Folge lehnt sich der Anleger zurück, denn ihm wird das Gefühl vermittelt, dass er schon irgendwo Recht bekommen wird, wenn etwas mit seiner Investitionsentscheidung schief geht.
Also wird nach dem Motto: "Das kann doch nicht wahr sein!", geklagt. Im Ergebnis hat der Anleger sein eigenes Anlageunternehmen, seine Mitinvestoren, sich selbst und zeitgleich seine Berater in den Ruin geklagt.
Die selbsternannten Verbraucherschutzanwälte sind in jedem der Fälle die lachenden Dritten.
Wenn der Anleger ohne den vermeintlichen doppelten Boden Entscheidungen treffen muss, wird er vielleicht geneigt sein, sich intensiv auf die eigene Anlageentscheidung vorzubereiten und somit beim Sparen, vom Hoffen zum Wissen übergehen.
Die Konsequenz des aufgeklärten Investors: Fernhalten von Anlageinstrumenten, die im Fadenkreuz der Verbraucherschutz-Ritter stehen.


Die Banken und das Finanzsystem - gestern, heute und morgen
Von 1801 bis 1809 war
Thomas Jefferson der dritte Präsident der USA und kam im Rahmen seiner präsidialen Pflichten offensichtlich zu einer vernichtenden Beurteilung des Bankensektors mit folgenden Worten:Banken sind gefährlicher, als stehende Armeen.

Heute, 200 Jahre
später, kommen wir leider wieder zur gleichen Erkenntnis. Wir können heute kein
Vertrauen mehr in die meisten Regierungen und Nationalbanken haben, weil
Erstere keine Haushaltpolitik mit einer mäßigen Verschuldung realisieren und
Letztere ebenso wenig auf eine maßvolle Geldmengenentwicklung achten.
Gesunde Finanzgrundsätze werden missachtet. Wir steuern mit voller Kraft in ein
globales Finanzdesaster. Vorläufig gelingt es immer wieder, dieses Desaster
wenigstens noch ein bisschen hinauszuschieben.

Wilhelm Busch
beschrieb diese Situation mit der ihm eigenen Brillanz: Doch wehe wehe, wenn ich auf das Ende sehe.

Die vorgängige Beurteilung ist lediglich eine nüchterne Situationsanalyse, keinesfalls eine
negative Lebenseinstellung. Genießen wir doch jeden Tag, der uns Gesundheit und
angenehme Lebensbedingungen beschert. Trotzdem könnte es ja nicht schaden, wenigstens im Vermögensbereich einige Vorkehrungen zu treffen,damit wenigstens unser Vermögen vor Kaufkraftverlust möglichst bewahrt wird. Dazu muss man sich eben vom Geld trennen, bevor es nichts mehr wert ist und dieses in geeignete Sachwerte verschieben.


Kapital-Leben-und Rentenversicherungen
Diese Anlegeformen haben unserer Beobachtung nach zwei Aufgaben zu erfüllen:
1. Dem Staat bei der Entsorgung der Staatsschulden auf den Sparer zu helfen, indem die Gesellschaften zu einer Pflichteinlage von ca. 70% in Schuldverschreibungen des Bundes genötigt werden und sich der dort ausgereichte Zins stets unter der aktuellen Teuerungsrate bewegt.
2. Den Konzernen die Profite zu sichern, denn als Dankeschön für die Staatsentschuldung, dürfen Versicherungskonzerne die restlichen Einlagen nach gesetzlich zulässigen Bilanzgrundsätzen anlegen und die daraus resultierenden Erträge zum Buchwert in das Betriebsergebnis einstellen. Somit ist es dem Gutdünken des Vorstandes überlassen, was der Anleger an Erträgen zu erwarten hat. Die Verbraucherschützer haben sich höchstrichterlich die Erlaubnis geben lassen, diese Anlageform als legalen Betrug zu bezeichnen.

Unternehmensbeteiligungen und Venture-Kapital
Diese Anlagen sind nur für außerordentlich aufgeklärte und kleine Investorengruppen geeignet. Selbsternannte Anlegerschutzgemeinschaften, Verbrauchschutzanwälte, Verbraucherzentralen motivieren regelmäßig Kleinanleger gegen die eigenen Unternehmungen zu prozessieren. Die rechtliche Würdigung durch die Gerichte werden vom Verbraucherschutzgedanken und oft auf dem Niveau von Sparbuchfetischisten getragen. In deren Folge geraten die Unternehmen in Liquiditätsengpässe,werden öffentlich von den Medien platt gemacht und müssen somit zwangsläufig den Insolvenzantrag stellen. Klagende Investoren bleiben auf den Prozeßkosten sitzen und werden zusätzlich noch gemeinsam mit ihren Mitgesellschaftern vom eigenen Finanzamt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht zur Kasse gebeten.
Aus diesem Grund sind überschaubare Investorenteams mit entsprechender
Risikobereitschaft angeraten.
Zwischenzeitlich gibt es seitens der Finanzministerien keinerlei Rechtssicherheit in der
steuerlichen Behandlung der Beteiligungen. Die Staatsbediensteten sind zu dem Schluß
gekommen, dass zum Zwecke der Einnahmeoptimierung jedes Mittel Recht ist.
Dabei werden regelmäßig Urteile der Finanzgerichte mittels Nichtanwendungserlasses ausgehebelt. In der Konsequenz ist der Investor gut beraten, sich in seiner Entscheidung nicht von Steuervorteilen leiten zu lassen.Die Mittelverwendung in den Anlageunterunternehmen stellt ein weiteres, jedoch geringeres Risiko dar. Die Platzierung von Kleinanlegerkapital ist teuer. Sowohl der Vertrieb, als auch die Verwaltung verschlingen bis zu 35% der Einlagen. Dieser Aderlass ist regelmäßig erst nach einer Anlagezeit von 25 Jahren wieder aufzuholen.

Investmentfonds
Es ist eine bittere Wahrheit, nicht einmal 30% der Fondsmanager sind in der Lage, den jeweiligen Index zu überbieten. Liegen sie im Ertrag genau auf dem Index, erzielt der Anlager nach Abzug der Kosten, im Verhältnis zu einer passiven Investition, einen Verlust bis zu 8%.
Vor dem letzten großen Aktiencrash wurden teilweise Buchhalter zum Fondsmanager geschlagen. Diesen Leuten blieb nichts anders übgrig, als den Berufskollegen nachzuäffen. Die Folge: Sie kamen bei der Anlageentscheidung stets zu spät.
Anlageerfolge werden von Menschen erzielt, also macht es Sinn, diese Perlen des Marktes zu suchen, zu beobachten und mit den Investitionen zu folgen.

VermögensverwalterPraktisch sehr sinnvoll. Die große Frage ist: Bei wem und wo? Selbst bestellte Vermögensverwalter auf dem Dorf, können selbst bei modernster Interneteinbindung ebenfalls nur hinterher rennen. Die Informationsgewinnung hat viele Gesichter. Oft kann man auf dem Golfplatz mehr erfahren, als aus der Fachliteratur.
Ein weiterer Aspekt sind kriminellen Gefahren der Veruntreuung, da der Verwalter in der Regel einen direkten Zugriff auf die Einlagegelder hat.
Die Kosten der Verwaltung und die Erträgeerwartungen setzen eine grundliche Prüfung der Partner voraus. Auch in diesem Fall sollte man mehrere Partner wählen, um nicht auf eine Karte zu setzen.